Das Registerzeichen AY wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen AY wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.