Das Registerzeichen B wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Beschwerdeverfahren - "Beschwerderegister" - (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen B wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Beschwerdeverfahren - "Beschwerderegister" - (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.