Das Registerzeichen BH wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen Beschwerdeverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen BH wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Anträge außerhalb eines anhängigen Beschwerdeverfahrens (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.