Das Registerzeichen BvO wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts als Bundesrecht (Art. 126 GG) verwendet.
Das Registerzeichen BvO wird beim Bundesverfassungsgericht für Verfahren über das Fortgelten vorkonstitutionellen Rechts als Bundesrecht (Art. 126 GG) verwendet.