Das Registerzeichen DV wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für disziplinarrechtliche Vorverfahren gegen Richter, Staatsanwälte und Beamte verwendet.
Das Registerzeichen DV wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für disziplinarrechtliche Vorverfahren gegen Richter, Staatsanwälte und Beamte verwendet.