Das Registerzeichen DW wird beim Bundesverwaltungsgericht für Wiederaufnahmeverfahren in Disziplinarsachen benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.
Das Registerzeichen DW wird beim Bundesverwaltungsgericht für Wiederaufnahmeverfahren in Disziplinarsachen benutzt.
Dieses Registerzeichen wird allerdings vom Bundesverwaltungsgericht seit dem 1. Juni 2015 nicht mehr verwendet.