Das Registerzeichen E wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für
- sonstige Beschwerden,
- Anträge auf Zulassung der Beschwerde gegen Beschlüsse sowie die zugelassenen Beschwerden gegen diese Entscheidungen und
- Beschwerden in PKH-Sachen (mit einem Unterscheidungsmerkmal)
verwendet.