Das Registerzeichen EG wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet Elterngeld und Erziehungsgeld - früher auch Betreuungsgeld - (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen EG wird in der Sozialgerichtsbarkeit für das Sachgebiet Elterngeld und Erziehungsgeld - früher auch Betreuungsgeld - (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.