Das Registerzeichen ER wird beim Bundesverwaltungsgericht für (sonstige) Eingänge, die nicht zu einer bestimmten Rechtssache gehören, also etwa
- für allgemeine Anordnungen über den Geschäftsbetrieb (Verwaltungsanordnungen),
- für Eingaben Dritter sowie
- zunächst auch für Eingänge, bei denen es zweifelhaft ist, ob sie zu noch anzulegenden Akten zu nehmen sind,
verwendet.