Das Registerzeichen Kart. wird beim Landgericht und beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Kartellsachen - als Zusatz zum eigentlichen Registerzeichen - verwendet.
Das Registerzeichen Kart. wird beim Landgericht und beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Kartellsachen - als Zusatz zum eigentlichen Registerzeichen - verwendet.