Das Registerzeichen L wird beim Verwaltungsgericht für
- Verfahren des vorläufigem Rechtsschutzes - ausgenommen Numerus-clausus-Sachen,
sowie
- Anträge gegen vorläufige Maßnahmen in Disziplinarverfahren
verwendet.
Das Registerzeichen L wird beim Verwaltungsgericht für
sowie
verwendet.