Das Registerzeichen NK wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Normenkontrollverfahren (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen NK wird beim Bundessozialgericht und beim Landessozialgericht für Normenkontrollverfahren (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.