Das Registerzeichen NZB wird beim Landessozialgericht für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen NZB wird beim Landessozialgericht für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.