Das Registerzeichen Oa wird beim Landesarbeitsgericht für erstinstanzliche Prozesssachen -insb. Klageverfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren- verwendet.
Das Registerzeichen Oa wird beim Landesarbeitsgericht für erstinstanzliche Prozesssachen -insb. Klageverfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren- verwendet.