Das Registerzeichen RH wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Amtshilfe- und Rechtshilfeersuchen einschließlich der Angelegenheiten nach § 22 SGB X (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.
Das Registerzeichen RH wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Amtshilfe- und Rechtshilfeersuchen einschließlich der Angelegenheiten nach § 22 SGB X (als Registerzeichen am Ende des Gerichtsaktenzeichens) verwendet.