Das Registerzeichen RS wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten nach § 17 AAÜG, also für das Sachgebiet der Zusatz- und Sonderversorgungen (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.
Das Registerzeichen RS wird in der Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten nach § 17 AAÜG, also für das Sachgebiet der Zusatz- und Sonderversorgungen (als Sachgebietskennzeichen) verwendet.