Das Registerzeichen VGH A wird beim Landesverfassungsgericht für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (einstweilige Anordnung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verwendet.
Das Registerzeichen VGH A wird beim Landesverfassungsgericht für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (einstweilige Anordnung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verwendet.