Das Registerzeichen Vollz (WS) wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Einzelmaßnahmen und Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten nach §§ 109, 110 StVollzG verwendet.
Das Registerzeichen Vollz (WS) wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Einzelmaßnahmen und Entscheidungen der Justizvollzugsanstalten nach §§ 109, 110 StVollzG verwendet.