Das Registerzeichen AnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gegen berufsrechtliche Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden gegen berufsrechtliche Entscheidungen eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.