Das Registerzeichen RiSt(B) wird beim Bundesgerichtshof für Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden der Richter und Staatsanwälte sowie der Mitglieder des Bundesrechnungshofes gegen Disziplinarverfügungen verwendet.
Das Registerzeichen RiSt(B) wird beim Bundesgerichtshof für Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden der Richter und Staatsanwälte sowie der Mitglieder des Bundesrechnungshofes gegen Disziplinarverfügungen verwendet.