Das Registerzeichen WpSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtlichen Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Wirtschaftsprüfersachen verwendet.
Das Registerzeichen WpSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtlichen Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Wirtschaftsprüfersachen verwendet.