Das Registerzeichen AnwZ wird beim Bundesgerichtshof für berufsrechtliche Verfahren der Rechtsanwälte, die nicht in das "AnwSt"-Register eingetragen werden, d.h.: für
- Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Anwaltsgerichtshöfe,
- Verfahren über die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH sowie
- die Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof
verwendet.