VRG

Das Registerzeichen VRG wird beim Bundesgerichtshof für Ersuchen des Bundesverfassungsgerichts zu

  • zu Verfassungsbeschwerden oder
  • zu Vorlagen nach Art. 100 GG, also im Rahmen
    • der konkreten Normenkontrolle (§ 80 BVerfGG) oder
    • des Streits über die Fortgeltung vorkonstitutioneller Gesetze (§ 86 BVerfGG).
verwendet.