AV

Das Registerzeichen AV wird beim Bundesverwaltungsgericht für "Allgemeine Verfahren", d.h. für Verfahren über sonstige Anträge außerhalb eines schwebenden Verfahrens, bei denen eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt denkbar ist, verwendet.

AZA

Das Registerzeichen AZA wird beim Bundesarbeitsgericht für Prozeßkostenhilfeanträge außerhalb anhängiger Verfahren verwendet.