AR

Das Registerzeichen AR wird bei jedem Gericht für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") sowie für Rechts- und Amtshilfeersuchen (mit Aus-nahme der Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) verwendet.

ARV

Das Registerzeichen ARV wird beim Bundesarbeitsgericht für Verfahren über Vorlagen nach §§ 80 und 86 BetrVG zur betrieblichen Mitbestimmung verwendet.

AZA

Das Registerzeichen AZA wird beim Bundesarbeitsgericht für Prozeßkostenhilfeanträge außerhalb anhängiger Verfahren verwendet.

PKH

Das Registerzeichen PKH wird bei jedem Gericht für Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verwendet.

Das Registerzeichen "PKH" wird auch verwendet, wenn der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe während eines laufenden Verfahrens gestellt wird.

"PKH" wird im Regelfall als Zusatz zu einem "regulären" Aktenzeichen verwendet.