Das Registerzeichen AnwSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Revisionsverfahren gegen berufsrechtliche Urteile eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.
Das Registerzeichen AnwSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für Revisionsverfahren gegen berufsrechtliche Urteile eines Anwaltsgerichtshofes verwendet.