Das Registerzeichen ARZ wird beim Bundesgerichtshof für sonstige zivilrechtliche Verfahren (als "Allgemeines Register in Zivilsachen"), etwa für Akteneinsichtsanträge und Gerichtsstandsbestimmungen, verwendet.
Das Registerzeichen ARZ wird beim Bundesgerichtshof für sonstige zivilrechtliche Verfahren (als "Allgemeines Register in Zivilsachen"), etwa für Akteneinsichtsanträge und Gerichtsstandsbestimmungen, verwendet.