Das Registerzeichen GA wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren ist- verwendet.
Das Registerzeichen GA wird beim Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) für Verfahren vor dem Güterichter -in denen das Herkunftsverfahren ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren ist- verwendet.