Das Registerzeichen IK wird beim Amtsgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren verwendet.
Für (Unternehmens-)Insolvenzverfahren wird dagegen das Registerzeichen "I" verwendet.
Das Registerzeichen IK wird beim Amtsgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren verwendet.
Für (Unternehmens-)Insolvenzverfahren wird dagegen das Registerzeichen "I" verwendet.