Das Registerzeichen M wird beim Amtsgericht für allgemeine Zwangsvollstreckungsverfahren ("Vollstreckungsregister II"), z.B. für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, verwendet.
Das Registerzeichen M wird beim Amtsgericht für allgemeine Zwangsvollstreckungsverfahren ("Vollstreckungsregister II"), z.B. für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, verwendet.