Das Registerzeichen NotSt(B) wird beim Bundesgerichtshof für Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen gegen Notare verwendet.
Das Registerzeichen NotSt(B) wird beim Bundesgerichtshof für Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen gegen Notare verwendet.