Das Registerzeichen NotSt(Brfg) wird beim Bundesgerichtshof für Berufungsverfahren und Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen Urteile der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen gegen Notare verwendet.
Das Registerzeichen NotSt(Brfg) wird beim Bundesgerichtshof für Berufungsverfahren und Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen Urteile der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen gegen Notare verwendet.