Das Registerzeichen PatAnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsrechtliche Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Patentanwaltssachen verwendet.
Das Registerzeichen PatAnwSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsrechtliche Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Patentanwaltssachen verwendet.