Das Registerzeichen RiSt wird beim Bundesgerichtshof für Richter und Staatsanwälte im Bundesdienst sowie Mitglieder des Bundesrechnungshofes betreffende
- Disziplinarsachen und
- Anträge
- auf Einleitung oder Einstellung des förmlichen Disziplinarverfahrens,
- auf vorläufige Dienstenthebung,
- auf Einbehaltung von Dienstbezügen sowie
- auf Aufhebung dieser Maßnahmen