Das Registerzeichen S wird beim Sozialgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.
Das Registerzeichen S wird beim Sozialgericht für eine zusätzliche Kennzeichnung (quasi als Angabe des Gerichts bzw. der Instanz) vor seinen eigentlichen Aktenzeichen verwendet.