Das Registerzeichen S wird beim Bundesfinanzhof für sonstige Verfahren, einschließlich der Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe -dort mit dem Zusatz "(PKH)" am Ende des Gerichtsaktenzeichens- verwendet.
Das Registerzeichen S wird beim Bundesfinanzhof für sonstige Verfahren, einschließlich der Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe -dort mit dem Zusatz "(PKH)" am Ende des Gerichtsaktenzeichens- verwendet.