Das Registerzeichen StE wird beim Generalbundesanwalt für erstinstanzlichen Strafsachen vor den Oberlandesgerichten, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat verwendet.
Das Registerzeichen StE wird beim Generalbundesanwalt für erstinstanzlichen Strafsachen vor den Oberlandesgerichten, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat verwendet.