Das Registerzeichen StO wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für rechtliche Berufungs- und Beschwerdeverfahren gegen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte verwendet.
Das Registerzeichen StO wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für rechtliche Berufungs- und Beschwerdeverfahren gegen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte verwendet.