Das Registerzeichen StV wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für disziplinarrechtliche Vorverfahren gegen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte verwendet.
Das Registerzeichen StV wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für disziplinarrechtliche Vorverfahren gegen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte verwendet.