Das Registerzeichen VRG wird beim Bundesgerichtshof für Ersuchen des Bundesverfassungsgerichts zu
- zu Verfassungsbeschwerden oder
- zu Vorlagen nach Art. 100 GG, also im Rahmen
- der konkreten Normenkontrolle (§ 80 BVerfGG) oder
- des Streits über die Fortgeltung vorkonstitutioneller Gesetze (§ 86 BVerfGG).