Das Registerzeichen StbSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Revisionsverfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen verwendet.
Das Registerzeichen StbSt(R) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Revisionsverfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen verwendet.