Das Registerzeichen StbSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen verwendet.
Das Registerzeichen StbSt(B) wird beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt für berufsgerichtliche Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerden und Beschwerden in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen verwendet.