Das Registerzeichen Sch wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für das Zivilprozessregister bei schiedsrichterlichen Verfahren verwendet.
Abkürzungen aus dem Bereich Sonstige Verfahren:
Registerzeichen, die bei sonstigen gerichtlichen Verfahren verwendet werden.
SchH
Das Registerzeichen SchH wird beim Oberlandesgericht (Kammergericht) für Anträge auf gerichtliche Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO genannten Fällen, also für Antraäge auf
- Bestellung eines Schiedsrichters (§§ 1034, 1035 ZPO),
- die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037 ZPO) oder die Beendigung des Schiedsrichteramtes (§ 1038 ZPO);
- die Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens (§ 1032 ZPO) oder
- die Entscheidung eines Schiedsgerichts, in der dieses seine Zuständigkeit in einem Zwischenentscheid bejaht hat (§ 1040 ZPO); sowie
- die Vollziehung, Aufhebung oder Änderung der Anordnung vorläufiger oder sichernder Maßnahmen des Schiedsgerichts (§ 1041 ZPO),
verwendet.
St
Das Registerzeichen St wird beim Bundesverwaltungsgericht für angeforderte Stellungnahmen der Senate des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, gegenüber dem Großen Senat des Bundesverwaltungsgericht und zu Gesetzentwürfen - die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes verwenden hierfür im Regelfall das Allgemeine Register - verwendet.
TaBVHa
Das Registerzeichen TaBVHa wird beim Landesarbeitsgericht für Anträge außerhalb eines in der Beschwerdeinstanz anhängigen Beschlussverfahrens verwendet.
VGS
Das Registerzeichen VGS wird beim Bundesgerichtshof für Verfahren der Vereinigten Großen Senate - d.h. der Großen Senate für Strafsachen und für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs - verwendet.
VRG
Das Registerzeichen VRG wird beim Bundesgerichtshof für Ersuchen des Bundesverfassungsgerichts zu
- zu Verfassungsbeschwerden oder
- zu Vorlagen nach Art. 100 GG, also im Rahmen
- der konkreten Normenkontrolle (§ 80 BVerfGG) oder
- des Streits über die Fortgeltung vorkonstitutioneller Gesetze (§ 86 BVerfGG).
WA
Das Registerzeichen WA wird beim Landessozialgericht für Wiederaufnahmeverfahren verwendet.
WBW
Das Registerzeichen WBW wird beim Bundesverwaltungsgericht für Wiederaufnahmeverfahren in Wehrbeschwerdesachen verwendet.
WDS-KSt
Das Registerzeichen WDS-KSt wird beim Bundesverwaltungsgericht für Erinnerungen gegen den Kostenansatz und Gegenvorstellungen gegen die Streitwertfestsetzung ("Kosten und Streitwert") sowie Erinnerungen im Kostenfestsetzungsverfahren - einschließlich der PKH-Festsetzung - in Verfahren vor den Wehrdienstsenaten verwendet.
WDS-St
Das Registerzeichen WDS-St wird beim Bundesverwaltungsgericht für von seinen Wehrdienstsenaten angeforderte Stellungnahmen der Senate des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, gegenüber dem Großen Senat des Bundesverwaltungsgericht und zu Gesetzentwürfen verwendet.
WDW
Das Registerzeichen WDW wird beim Bundesverwaltungsgericht für Wiederaufnahmeverfahren in Wehrdisziplinarsachen verwendet.
ZAR
Das Registerzeichen ZAR wurde beim (ehem.) Bayerisches Oberstes Landesgericht für das Allgemeine Register in Zivilsachen verwendet.
Zs
Das Registerzeichen Zs wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für Beschwerden gegen Amts- und Staatsanwälte verwendet.
Zs
Das Registerzeichen Zs wird bei der Generalstaatsanwaltschaft für die Beschwerdeliste verwendet.
ZS-(pat)
Das Registerzeichen ZS-(pat) wird beim Bundespatentgericht für Verfahren über Anträge außerhalb anhängiger Patentsachen verwendet.
ZVW
Das Registerzeichen ZVW wird beim Landessozialgericht für Zurückverweisungen verwendet.